Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Festivalbesuchende und übrige Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Vereins "Birsrock Laufen" (im Folgenden "der Veranstalter" genannt).

 

2. Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb des Festival-Tickets und ausschliesslich zwischen der Erwerberin/dem Erwerber, bzw. der Inhaberin/dem Inhaber und des Veranstalters. Mit dem Erwerb eines Festival-Tickets akzeptiert die Erwerberin/der Erwerber, bzw. die Inhaberin/der Inhaber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

 

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

4. In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Festival-Tickets.

 

5. Das Festival-Ticket wird an den offiziellen Kassen kontrolliert und gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während den auf dem Ticket genannten Zeiten. Das Kontrollarmband ist fest verschlossen am Handgelenk zu tragen. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistungen. Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Festivalgeländes Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene oder beschädigte Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.

 

6. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech, und Spraydosen, bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

 

7. Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern) sowie Musikinstrumente sind auf dem Festivalgelände nicht zugelassen. Das Sicherheistpersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen.

 

8. Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich.

9. Der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festgelände aus wichtigen Gründen (gegen Rückerstattung des Nennwertes des Festival-Tickets) zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.

 

10. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den offiziellen Eingängen werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- und Gesundheitsschäden ab.

 

11. Das Festival findet bei jeder Witterung statt.

 

12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

 

13. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro gebracht.

 

14. Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und bei unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen oder statutarischen Vertreterinnen/Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

15. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb des Festival-Tickets abgeschlossen wurde.

 

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Laufen.